Die Kommission habe sich an ihrer Sitzung eingehend mit den Auswirkungen der Pandemie auf die Bundesfinanzen beschäftigt, teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Mit 9 zu 4 Stimmen habe die Kommission beschlossen, dem Bundesrat eine Änderung bei der Verbuchung der Zusatzausschüttung der Nationalbank zu empfehlen. Ab sofort soll der Bundesanteil aus dem Grundbetrag dem ordentlichen Haushalt gutgeschrieben werden und die Zusatzausschüttungen dem Amortisationskonto. Die Kommission geht von einem Betrag in der Höhe von rund 2 Milliarden Franken aus, die neu auf das Amortisationskonto gehen.

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Nach Ansicht der Mehrheit der Kommission handelt es sich bei diesen Zusatzausschüttungen um ausserordentliche und nicht um ordentliche Einnahmen. Mit dieser Änderung könnten die Gelder zum Abbau der Schulden eingesetzt werden, die wegen der Corona-Krise entstehen.

Gemäss den geltenden Bestimmungen muss ein Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto innerhalb von sechs Jahren ausgeglichen werden. Mehrere parlamentarische Vorstösse zu diesem Thema sind derzeit in den Finanzkommissionen und in den Räten hängig.

Die FK-S hat die Beratung dieser Vorstösse auf das dritte Quartal 2021 verschoben. Die Kommission möchte die Erwägungen des Bundesrats zum Schuldenabbau abwarten, wie es in der Mitteilung heisst.

(sda/tdr)