Für den Fall eines Brexits ohne Deal haben die Schweiz und Grossbritannien Vorkehrungen getroffen zur Sicherung der bisher geltenden Regeln. Am Donnerstag unterzeichneten Vertreter beider Länder in London ein Abkommen zur sozialen Sicherheit.

Der Bundesrat hatte das befristete Abkommen am Vortag genehmigt, wie er mitteilte. Es stellt sicher, dass die Regeln des Personenfreizügigkeitsabkommens betreffend soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und Grossbritannien vorübergehend gültig bleiben.

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Betroffen sind sowohl die Angehörigen der beiden Staaten als auch Angehörige anderer EU-Staaten, die nach einem möglichen Brexit ohne Austrittsvereinbarung in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich arbeiten möchten.

Das Abkommen garantiert diesen Personen den gleichen Sozialversicherungsschutz wie das Freizügigkeitsabkommen. Es regelt die Situation bis zum Inkrafttreten eines künftigen Sozialversicherungsregimes zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.

Nur für No-Deal-Brexit

Das Abkommen tritt zum Zeitpunkt in Kraft, in dem Grossbritannien die EU ohne Austrittsvereinbarung verlässt. Es ist befristet bis Ende 2020. Kommt es zu einem EU-Austritt Grossbritanniens mit Austrittsvereinbarung, gelten während einer Übergangsphase die bestehenden Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens. In diesem Fall würde das neue Abkommen nicht in Kraft gesetzt.

Die britische Regierung und die Europäische Kommission hatten sich am 17. Oktober über eine Austrittsvereinbarung geeinigt. Die parlamentarische Genehmigung auf beiden Seiten ist aber noch nicht abgeschlossen. Die Frist für den Brexit wurde bis zum 31. Januar 2020 verlängert.

Die Schweiz und Grossbritannien haben im Zusammenhang mit dem Brexit verschiedene Abkommen abgeschlossen. Das neue Abkommen ist Teil der «Mind the gap»-Strategie, mit der der Bundesrat die bestehenden Rechte und Pflichten über den Brexit hinaus erhalten will.

(sda/mlo)