Der 31. März ist in vielen Mietverträgen offizieller Kündigungstermin – Zehntausende Schweizer wechseln im April jeweils die Wohnung. In diesem April sollten Umzüge aber wenn möglich vermieden werden.

Das ergab ein «runder Tisch» von Mieter- und Vermieterverbänden zu den Folgen der Corona-Virus-Pandemie. «Sie raten davon ab, umzuziehen», sagte Martin Tschirren, Direktor des Bundesamts für Wohnungswesen, im Nachgang an den Krisengipfel am Dienstag vor den Medien. Es gelte allerdings kein Zügelstopp, betonte Tschirren. «Man kann umziehen, wenn es nötig ist.»

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Eine Task-Force für Geschäftsliegenschaften

Bei dem «runden Tisch» kamen auch die Schwierigkeiten von Laden- und Geschäftsinhabern zur Sprache. Viele Mieter von Geschäftsliegenschaften haben wegen der staatlich befohlenen Betriebsschliessung Zahlungsschwierigkeiten.

Es herrsche in vielen Fragen keine Einigkeit, sagte Tschirren. Beispielsweise um die Frage, ob die Zwangsschliessung ein «Mangel» im Sinne des Mietrechts ist. Diese Frage sei bisher juristisch nicht geklärt worden.

Beide Seiten – Mieter und Vermieter – wollten aber eine Flut von Gerichtsverfahren vermeiden. Der Bundesrat setzt darum eine Task-Force ein, die Lösungen erarbeiten wird. In der Task-Force nehmen Vertreter von Mietern, Vermietern sowie Städten, Kantonen Einsitz. Auch Experten werden zu Rate gezogen.

(mbü)