Vier Jahre nach dem Scheitern der Hornkuh-Initiative an der Urne hat sich der Ständerat für die Einführung eines «Hörnerfrankens» in der Direktzahlungsverordnung entschieden. Er stimmte einer Motion von Roberto Zanetti (SP/SO) knapp zu.

Im gleichen Zug beauftragte die kleine Kammer den Bundesrat mit 23 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Parlament eine Vorlage zur Erhöhung des entsprechenden Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Ausrichtung von Direktzahlungen zu unterbreiten.

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Es ginge um eine Aufstockung um 20 Millionen Franken, wie Kommissionssprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO) ausführte. Das Geschäft geht in den Nationalrat.

Hornkuh-Initiative wurde von viele als nicht verfassungswürdig eingestuft

Die kleine Kammer folgte damit ihrer vorberatenden Kommission, die die Motion mit 8 zu 4 Stimmen zur Annahme empfohlen hatte. Im Rahmen der Hornkuh-Initiative war dieses Anliegen bereits diskutiert worden, fand aber nicht zuletzt deshalb keine Mehrheit, weil es in den Augen vieler als nicht verfassungswürdig eingestuft wurde.

Dies sei allerdings eine heikle Interpretation des Ergebnisses, sagte Ruedi Noser (FDP/ZH) im Namen der Kommissionsminderheit.

Aus Sicht der Ratsmehrheit wird der Hörnerbeitrag mit der Motion nun auf der richtigen Stufe angesiedelt und leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Tierwürde in der Landwirtschaft. Die Enthornung verursache Schmerzen und reduziere das Tierwohl für einen Zweck, über den man streiten könne, argumentierte Bischof.

Direktzahlungen für Hochstämme streichen?

Motionär Zanetti wies darauf hin, dass die Mehrheit der Unfälle in der Landwirtschaft im Umgang mit Fahrzeugen oder durch Sturzunfälle von Bäumen geschehe. Es käme deshalb auch niemandem in den Sinn, alle Direktzahlungen für Hochstamm-Bäume zu streichen.

Eine Minderheit lehnte die Motion unter anderem mit dem Argument der höheren Unfallgefahr für Mensch und Tier ab, wenn die Kühe behornt blieben. Horntragende Kühe würden dann vermehrt im Anbindestall gehalten, was eine Einschränkung des Tierwohls bedeuten würde, bemerkte Peter Hegglin (Mitte/ZG) namens der Minderheit.

Es bleibe ja weiterhin möglich, den Kühen die Hörner zu belassen: «Ich habe aber Mühe damit, wenn man dafür noch Geld gibt.»

Zwanzig Kantone haben Hornkuh-Initiative abgelehnt

Der Bundesrat wolle das Resultat der Volksabstimmung zur Hornkuh-Initiative akzeptieren, warb Landwirtschaftsminister Guy Parmelin für einen Verzicht auf den «Hörnerfranken». Immerhin hätten auch zwanzig Kantone die Vorlage abgelehnt, gab er der Kantonskammer zu bedenken.

Das Schweizer Stimmvolk hatte die Hornkuh-Initiative Ende November 2018 mit 54,7 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Einzelinitiant Armin Capaul, ein Kleinbauer aus dem Berner Jura, war damit ein Achtungserfolg gelungen. Er gelobte nach der Niederlage an der Urne, weiter für sein Anliegen zu kämpfen. Er könnte über Umwege nun doch noch zum Ziel kommen.

(SDA/bsc)

Im gleichen Zug beauftragte die kleine Kammer den Bundesrat mit 23 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Parlament eine Vorlage zur entsprechenden Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Ausrichtung von Direktzahlungen zu unterbreiten. Es ginge um eine Aufstockung um 20 Millionen Franken, wie Kommissionssprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO) ausführte. Das Geschäft geht in den Nationalrat.

Die kleine Kammer folgte damit ihrer vorberatenden Kommission, die die Motion mit 8 zu 4 Stimmen zur Annahme empfohlen hatte. Im Rahmen der Hornkuh-Initiative war dieses Anliegen bereits diskutiert worden, fand aber nicht zuletzt deshalb keine Mehrheit, weil es in den Augen vieler als nicht verfassungswürdig eingestuft wurde. Dies sei allerdings eine heikle Interpretation des Ergebnisses, sagte Ruedi Noser (FDP/ZH) im Namen der Kommissionsminderheit.

Aus Sicht der Ratsmehrheit wird der Hörnerbeitrag mit der Motion nun auf der richtigen Stufe angesiedelt und leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Tierwürde in der Landwirtschaft. Die Enthornung verursache Schmerzen und reduziere das Tierwohl für einen Zweck, über den man streiten könne, argumentierte Bischof.

Direktzahlungen für Hochstämme streichen?

Motionär Zanetti wies darauf hin, dass die Mehrheit der Unfälle in der Landwirtschaft im Umgang mit Fahrzeugen oder durch Sturzunfälle von Bäumen geschehe. Es käme deshalb auch niemandem in den Sinn, alle Direktzahlungen für Hochstamm-Bäume zu streichen.

Eine Minderheit lehnte die Motion unter anderem mit dem Argument der höheren Unfallgefahr für Mensch und Tier ab, wenn die Kühe behornt blieben. Horntragende Kühe würden dann vermehrt im Anbindestall gehalten, was eine Einschränkung des Tierwohls bedeuten würde, bemerkte Peter Hegglin (Mitte/ZG) namens der Minderheit. Es bleibe ja weiterhin möglich, den Kühen die Hörner zu belassen. "Ich habe aber Mühe damit, wenn man dafür noch Geld gibt."

Der Bundesrat wolle das Resultat der Volksabstimmung zur Hornkuh-Initiative akzeptieren, warb Landwirtschaftsminister Guy Parmelin für einen Verzicht auf den "Hörnerfranken". Immerhin hätten auch zwanzig Kantone die Vorlage abgelehnt, gab er der Kantonskammer zu bedenken.

Das Schweizer Stimmvolk hatte die Hornkuh-Initiative Ende November 2018 mit 54,7 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Einzelinitiant Armin Capaul, ein Kleinbauer aus dem Berner Jura, war damit ein Achtungserfolg gelungen. Er gelobte nach der Niederlage an der Urne, weiter für sein Anliegen zu kämpfen. Er könnte über Umwege nun doch noch zum Ziel kommen.