Ende April ist die Frist für die Umwandlung von Inhaber- in Namenaktien bei nicht börsenkotierten Aktiengesellschaften verstrichen. Dennoch haben tausende Firmen in der Schweiz diese offenbar noch nicht vorgenommen. Dadurch bekommen sie Schwierigkeiten, wenn sie Änderungen im Handelsregister vornehmen wollen.

Seit Ende April sind Inhaberaktien in der Schweiz passé. Wegen einer gesetzlichen Änderung, die im Herbst 2019 in Kraft getreten ist, mussten die Aktiengesellschaften abgesehen von wenigen Ausnahmen ihre bestehenden Inhaber- in Namenaktien umwandeln - nach einer 18-monatigen Übergangsfrist bis April 2021.

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Haben sie das verpasst, werden ihre Inhaberaktien nun von Gesetzes wegen umgewandelt, erklärt Barbara Eggenberger, Expertin für Aktienrecht bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO gegenüber AWP.

"Doch einfach abzuwarten ist trotzdem keine Option", sagt Eggenberger. Denn die Umwandlung passiert nur auf Papier. "Die tatsächliche Umwandlung, also auch die Vernichtung der Inhaberaktienzertifikate und insbesondere die Statutenänderung, muss die Gesellschaft selber vornehmen", sagt sie.

Und solange das nicht gemacht ist, gebe es bei den betroffenen Gesellschaften einen Vermerk im Handelsregister, dass die Umwandlung materiell noch nicht vollzogen wurde, erklärt die Expertin. "Dadurch wird jede andere Statutenänderung, die eine Gesellschaft vornehmen will - das kann zum Beispiel eine Namensänderung sein - vom Handelsregister abgewiesen."

Tausende haben Frist verpasst

Eine solche Blockade im Handelsregister blüht nun tausenden von Firmen, wie eine der Nachrichtenagentur AWP vorliegende Auswertung des Kreditprüfers CRIF zeigt: Laut dieser haben tausende AGs in der Schweiz die notwendige Umwandlung trotz der Übergangsfrist verpasst. Gut 35'000 der total 226'000 im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB erfassten Aktiengesellschaften hatten ursprünglich Hinweise auf Inhaberaktien publiziert, diese bis Ende April jedoch nicht in Namenaktien umgewandelt.

Aber auch die korrekt vorgehenden Firmen waren spät dran: In den letzten 12 Monaten haben gut 16'000 AGs ihre Inhaber- in Namenaktien umgewandelt, wie aus der Erhebung hervorgeht. Davon mehr als 5000 im April. Allein am letzten möglichen Termin, dem 30. April, erschienen im SHAB 471 Meldungen über eine Umwandlung von Inhaber- in Namenaktien. Zum Vergleich: Im ganzen Monat November 2019, also zu Beginn der Übergangsfrist, waren es erst 279 Meldungen.

Die Gesetzesänderung gilt zwar nicht für börsenkotierte Gesellschaften oder solche, deren Aktien als Bucheffekten ausgestaltet sind. Allerdings mussten auch diese Unternehmen aktiv werden: "Wenn die Gesellschaft dem Handelsregister nicht innerhalb der Frist mitgeteilt hat, dass sie an einer Börse kotiert ist oder Bucheffekten hat, werden die Inhaber- ebenfalls automatisch in Namenaktien umgewandelt", sagt Eggenberger. Die Firma muss dann proaktiv auf das Handelsregister zugehen und belegen, dass sie unter eine der beiden Ausnahmeregelungen fällt. Sonst kann sie ebenfalls keine Statutenänderungen im Register mehr veranlassen.

Die grosse Mehrheit der AGs in der Schweiz betrifft die Änderung allerdings nicht. Laut der Auswertung von CRIF haben über 70 Prozent der Aktiengesellschaften gar nie Inhaberaktien ausgegeben. Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Geldwäschereibekämpfung. Weil Inhaberaktien früher oft anonym waren, konnten sie für kriminelle Machenschaften missbraucht werden. Ab 2015 mussten die Besitzer von Inhaberaktien allerdings bereits in einem Register erfasst werden.

(awp/mlo)