Die UBS hat sich im Steuerstreit mit Frankreich nun doch aussergerichtlich geeinigt. Die Grossbank zahlt insgesamt 835 Millionen Euro und schafft damit den Prozess aus der Welt, teilt UBS am Dienstag mit. Mit dieser Einigung kann die UBS aber nichts mehr daran ändern, dass das oberste Gerichts Frankreichs die Bank schon 2023 für schuldig erklärt hat. Demnach hat sich die Bank der schweren Geldwäsche von unversteuerten Geldern schuldig gemacht, zudem hat sie illegal Kunden auf französischen Staatsgebiet angeworben.
Die Bank freue sich bekannt zu geben, dass sie den Streit bezüglich ihrer grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten in Frankreich zwischen 2004 und 2012 beigelegt habe, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag. Im Rahmen der Einigung zahlt die UBS AG eine Busse in Höhe von 730 Millionen und 105 Millionen Euro zivilrechtlichen Schadenersatz an den französischen Staat. Die Zahlung belastet den Gewinn der UBS nicht, denn die Summe ist laut UBS vollständig durch Rückstellungen gedeckt.
Die Börse zeigte sich unbeeindruckt, die UBS-Aktie notierte am Mittag sogar leicht im Minus. Nachdem die Berufungsinstanz schon 2021 die Summe aus Schadenersatz und Busse von zunächst 4,5 Milliarden auf noch 1,8 Milliarden Euro gesenkt hatte, hatte der Fall für die Börse bereits an Schrecken verloren.
Aktionäre verweigern Decharge
Ein Paukenschlag war dagegen die Verurteilung im Jahr 2019: Damals hatte das Tribunal de Grande Instance in Paris die Grossbank zu einer Busse von 3,7 Milliarden Euro sowie Schadenersatz von 800 Millionen verurteilt. Von vier UBS-Beschäftigen wurden drei schuldig gesprochen, der damalige Leiter der UBS-Vermögensverwaltung, Raoul Weil, wurde freigesprochen.
Das Urteil erzürnte die UBS-Aktionäre, so dass sie auf der Generalversammlung 2019 der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat die Entlastung zu verweigern. Mit dem Schritt hielten sich die Aktionäre mögliche rechtliche Schritte gegen die UBS-Führung in dem Fall offen.
2021 konnte die Bank vor der Berufungsinstanz einen Teilsieg erringen, denn Schadenersatz und Busse wurden deutlich gesenkt.
Das oberste französische Gericht - der Cour de Cassation - hatte dann 2023 die strafrechtliche Verurteilung der Bank wegen qualifizierter Geldwäsche und illegaler Kundenanwerbung final bestätigt: Die Bank habe zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche Franzosen geworben und die Kunden dazu bewegen wollen, Schwarzgeldkonten in der Schweiz zu eröffnen.
Neu verhandelt werden mussten allerdings die Strafzahlungen und die zivilrechtlichen Schadenersatzzahlungen. Nun ist diese Einigung erzielt und die Bank willigt der Zahlung von 835 Millionen Euro ein.
So viel musste die UBS in den letzten Jahren für Rechtsfälle bezahlen (in Franken):
- 2025: 0,4 Milliarden, Steuerverstösse der CS in USA
- 2025: 0,2 Milliarden, EU-Kartellstrafe
- 2023: 0,4 Milliarden, Archegos-Fall der CS
- 2023: 1,4 Milliarden, «Ramsch-Hypotheken» (RMBS)
- 2022: 0,8 Milliarden, Steuerstreit Frankreich (Schadensersatz)
- 2017: 1,1 Milliarden, Steuerstreit Frankreich (Kaution)
- 2014: 0,8 Milliarden, Devisenhandel
- 2014: 0,3 Milliarden, Steuerstreit Deutschland
- 2013: 0,8 Milliarden, Hypotheken USA
- 2012: 1,4 Milliarden, Liborskandal
- 2009: 0,8 Milliarden, Steuerstreit USA
Bleibt die Frage, ob die Bank ein ähnliches Ergebnis nicht hätte früher haben können. Die früheren UBS-Juristen hatten stets erklärt, dass ein Vergleich nicht möglich sei, eben weil dieser mit einem Schuldeingeständnis hätte verbunden sein müssen. Daher liess es die Grossbank auf einen Strafprozess ankommen. Doch dieses Kalkül hatte das höchste französische Gericht schon 2023 zunichte gemacht und die strafrechtliche Verurteilung rechtskräftig bestätigt.
Von dort an ging es nur noch darum, wie teuer der Fall für die UBS wird. Nun ist auch diese Frage geklärt. Die Busse kann die Bank verkraften. Bleibt das Image-Problem, dass die UBS strafrechtlich verurteilt bleibt.