Wer durch den Abgas-Skandal bei VW einen Schaden erlitten hat, kann sich bei der Bundesanwaltschaft (BA) mittels eines Fragebogens anmelden und seine Rechte so wahrnehmen. Mit dem Online-Fragebogen will die BA die enorme Menge von bis zu 175'000 Geschädigten effizient bewältigen.

Die Bundesanwaltschaft führt seit Dezember 2016 ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf planmässigen Betrug gegen den deutschen Autobauer VW und die die schweizerische Amag als Importeurin der Wagen.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen 2008 und 2015 in der Schweiz rund 175'000 Käuferinnen und Käufer oder Leasingnehmer von Autos mit Dieselmotoren des Typs EA 189 durch Angabe falscher Abgaswerte geschädigt zu haben.

Gemäss Strafprozessordnung muss die BA als zuständige Strafverfolgungsbehörde die Geschädigten auf ihre Recht hinweisen, damit sie sich als Straf- und Zivilkläger einbringen können. Weil ein Strafverfahren mit derart vielen Geschädigten in der Schweiz eine Premiere ist, fand die BA die Lösung mit dem Fragebogen. So kann sie die Geschädigten mit verhältnismässigem Aufwand erfassen und bearbeiten.

Strafverfahren gegen VW und Amag

Die BA hat im April 2016 in einem Strafübernahmebegehren bereits rund 2000 Strafanzeigen an die zuständige Staatsanwaltschaft in Braunschweig (D) überwiesen. Gegen den daraufhin gefassten Entscheid der BA, in der Schweiz kein Strafverfahren zu eröffnen, hiess das Bundesstrafgericht im November 2016 eine Beschwerde gut.

So eröffnete die BA ein Strafverfahren und stellte bei «durchgehend kooperativen» Amag Daten sicher. Seither sichtete und analysierte sie rund 1,8 Millionen Dokumente des umfangreichen Materials.

Die Dimension des Strafverfahrens erfordere aufwendige und ressourcenintensive Massnahmen, schreibt die BA weiter. Diese liessen allerdings keine Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten des Verfahrens zu. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

(sda/gku)

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