Das Parlament wird in der Wintersession die letzten Differenzen zur Kohäsionsmilliarde beraten und in der Schlussabstimmung darüber befinden. Beide Räte haben bereits einer Bedingung zugestimmt: Die Schweiz soll nur dann eine weitere Kohäsionsmilliarde an die EU zahlen, wenn diese auf diskriminierende Massnahmen verzichtet. Andernfalls soll der Bundesrat keine Verpflichtungen auf der Grundlage des Rahmenkredits eingehen.

CVP-Nationalrat Gerhard Pfister (ZG) forderte nun den Bundesrat in einem Vorstoss auf, vor der Parlamentsabstimmung «unmissverständlich» Position zu beziehen, wie er «diskriminierende Massnahmen» verstehe.

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In seiner nun veröffentlichten Antwort bestätigt der Bundesrat, was er bereits in der Kommission kommuniziert hatte: Die Weigerung der EU, die Börsenäquivalenz zu verlängern, sei als diskriminierende Massnahme zu werten, schreibt er.

Es gebe gute Gründe, dass sie eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots der WTO darstellen könnte. Ob ein WTO-Streitbeilegungsverfahrens angezeigt sei, habe er aber noch nicht entschieden.

Weiter erklärt der Bundesrat, dass die Schweiz erst dann rechtliche Verpflichtungen zur Kohäsionsmilliarde eingehen werde, wenn sie mit den Partnerländern bilaterale Abkommen abschliessen würde. Vor der Unterzeichnung solcher Abschlüsse müsste beurteilt werden, ob eine diskriminierende Massnahme der EU vorliege. Falls ja, würde er die Abkommen nicht unterzeichnen. Daneben würde er beim Entscheid auch den allgemeinen europapolitischen Kontext berücksichtigen und die parlamentarischen Kommissionen konsultieren.

Insgesamt geht es um 1,3 Milliarden Franken, die über zehn Jahre ausbezahlt werden sollen – insbesondere für Projekte in Osteuropa

(sda — rap)