Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre einen ausserordentlichen Staatsanwalt eingesetzt. Peter Marti soll die Verletzungen des Amtsgeheimnisses prüfen, die während der Untersuchung stattfanden, wie die AB-BA am Donnerstag mitteilte.

Marti ist ehemaliger Präsident der ersten Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich. Vor seiner Tätigkeit als Richter war er während rund zwanzig Jahren als Bezirksanwalt tätig.

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Im Zuge der Aufarbeitung der Crypto-Affäre waren Informationen aus dem vertraulich klassifizierten Entwurf des Inspektionsberichts an einzelne Medien gelangt. Für die Geschäftsprüfungskommissionen bedeutete dies einen schwerwiegenden institutionellen Schaden, wie die AB-BA schreibt.

Die Informationen waren während der Verwaltungskonsultationsphase an die Öffentlichkeit gelangt. Am 13. November erstatteten die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses.

Befangene Bundesanwaltschaft

Da die Bundesanwaltschaft während der Verwaltungskonsultationsphase ebenfalls Teile des Inspektionsberichts zur Stellungnahme zugestellt erhalten hatte, überwies die Bundesanwaltschaft die Strafanzeige der AB-BA. Die Bundesanwaltschaft bat die AB-BA, eine ausserordentliche Staatsanwältin oder einen ausserordentlichen Staatsanwalt einzusetzen.

Aufgeflogen war die Crypto-Affäre im Februar vergangenen Jahres. Damals berichteten Medien erstmals, dass der US-Geheimdienst CIA und der deutsche Bundesnachrichtendienst BND über manipulierte Verschlüsselungsgeräte der Zuger Firma Crypto AG mithörten und Staaten ausspionierten. Der Bundesrat war im Herbst 2019 über die Vorkommnisse informiert worden.

(sda/tdr)