Der Bundesrat erhält auch von der nationalrätlichen Wirtschaftskommission (Wak) grundsätzliche Rückendeckung für seine Strategie während der Corona-Krise. Sie fordert jedoch gleichzeitig, zusätzliche Massnahmen für weitere Selbstständigerwerbende zu ergreifen.

Im Fokus hat die Wak dabei die indirekt vom Coronavirus und den damit verbundenen Schliessungen betroffenen Personen, etwa Taxifahrer oder Fotografen. Diese und weitere Berufsgruppen - «noch zu viele» - fielen derzeit durch das Auffangnetz der Corona-Hilfen des Bundes, teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Es bestehe Handlungsbedarf.

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«Die Kommission fordert den Bundesrat daher eindringlich auf, treffsichere Instrumente zur Unterstützung aller betroffenen Selbstständigerwerbenden zu entwickeln.» Es seien Massnahmen zu ergreifen, welche die derzeitige Benachteiligung der Selbstständigen gegenüber den Berufstätigen derselben Branche in angestellten Arbeitsverhältnissen beseitigen.

Gleiche Chancen für alle Betroffenen

Ein besonderes Augenmerk soll laut der Wak auf die Situation der Selbstständigerwerbenden im Gesundheitssektor gelegt werden, deren Berufsausübung durch das Verbot von Behandlungen, die nicht notfallmässig erfolgen müssen, ebenfalls in direkter Weise massiv eingeschränkt worden sei. Beispielsweise selbstständige Physiotherapeuten erhielten bis anhin aber keine Entschädigungen.

Die Wak empfiehlt als weitere Massnahme, die Entschädigung der mitarbeitenden Inhaber einer AG oder GmbH auf das Niveau der Selbstständigerwerbenden, das heisst auf maximal 5880 Franken anzuheben. Erwerbsausfallentschädigungen erhalten sollen auch Unternehmer, die zwar ihren Betrieb nicht schliessen mussten, aber infolge zusammengebrochener Nachfrage während dieser Zeit keinen Verdienst mehr haben.

Schnelle Lösung für Geschäftsmieten

Mit Sorge betrachtet die Wak auch die entstandene Rechtsunsicherheit in Fragen der Streitbeilegung bei Geschäftsmieten. Der Bundesrat hat hier an die Eigenverantwortung der von Mietern und Vermietern appelliert. Mieter sind derzeit angehalten, Mietreduktionen mit ihren Vermietern individuell auszuhandeln.

Laut der Wak braucht es aber bald «eine klare Lösung», um Konkurse für Betriebe, denen keine Mietreduktion gewährt wurde, sowie langjährige Rechtsstreitigkeiten abzuwenden. Dazu sollen bereits vorliegende Urteile von Schiedsgerichten herangezogen werden. Eine Arbeitsgruppe des Bundes beschäftigt sich bereits mit solchen Fragen - bisher noch ohne Ergebnis.

(awp/mlo)