Der Bundesrat will die AHV-Reform ab 2024 umsetzen. Ab dann wird das Renten-Referenzalter für Frauen von 64 Jahren in vier Schritten auf 65 Jahre angehoben. Ebenfalls auf Anfang 2024 wird zugunsten der AHV die Mehrwertsteuer erhöht.

Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, die AHV-Reform ab dem übernächsten Jahr umzusetzen. Von diesem Zeitpunkt der Inkraftsetzung war er bereits im September ausgegangen. Damals gab es an der Urne ein knappes Ja zur Reform.

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Bevor die Reform umgesetzt werden kann, muss die Verordnung über die AHV angepasst werden. Der Bundesrat eröffnete dazu eine Vernehmlassung bis 24. März. Etwa werden in der Verordnung die Kompensation für Frauen der neun Übergangsjahrgängen präzisiert, die zuerst länger arbeiten müssen.

(sda)