Die Landesregierung beschloss am Mittwoch, die notwendigen rechtlichen Grundlagen für die Einzelabgabe von Antibiotika in die Wege zu leiten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wurde gemäss Mitteilung beauftragt, bis Ende 2026 einen Vernehmlassungsentwurf vorzulegen.
Aktuell ist ein von der Originalverpackung abweichender Verkauf von Medikamenten rechtlich nicht geregelt. Wie alle Medikamente werden Antibiotika im ambulanten Bereich heute in der Originalverpackung abgegeben. Die Anzahl Tabletten entspricht einem durchschnittlichen Bedarf.
Viele Antibiotika bleiben liegen
Eine vom Parlament vor Jahren in Auftrag gegebene Testphase hatte «eine grundsätzliche Realisierbarkeit» des Einzelverkaufs von Antibiotika gezeigt. Die Autorinnen und Autoren der Studie gingen davon aus, dass eine gezielte Abgabe die bewusste korrekte Einnahme von Antibiotika fördere und einer unsachgerechten Entsorgung entgegenwirke.
Wie der Bundesrat schrieb, stimmt in bis zur Hälfte der Fälle, in denen in der Schweiz Antibiotika verordnet wird, die verschriebene Menge nicht mit der Menge in der Originalverpackung überein. Dies könne zu einer unsachgemässen Einnahme von Antibiotika führen und damit die Entstehung von Resistenzen begünstigen. Die Tabletten, die übrigbleiben, würden meist in der Hausapotheke aufbewahrt und später teilweise ohne ärztliche Verordnung eingenommen.
Die Abgabe von Antibiotika in Teilmengen stellt laut dem Bundesrat sicher, dass Patientinnen und Patienten nur die tatsächlich benötigte Menge an Antibiotika erhalten - und fördere so die bewusste und korrekte Anwendung dieser Medikamente. Zudem könne damit bewirkt werden, dass weniger Antibiotika verschwendet werden und Engpässe bei der Versorgung mit Antibiotika überbrückt werden können.
Mehraufwand erwartet
Die jährlichen Kosten für die Umsetzung in den Apotheken zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) werden auf rund 5,1 Millionen Franken geschätzt, die Einsparungen bei den Antibiotika auf etwa 4,5 Millionen Franken. Gemäss Schätzung würden sich die jährlichen Kosten zulasten der OKP demnach auf rund 0,6 Millionen Franken belaufen.
Für Arztpraxen und Apotheken entsteht zudem bei der Einzelabgabe ein Mehraufwand, weil die Tabletten abgezählt, die Abgabe dokumentiert und der Restbestand aufbewahrt werden müssen. Die Leistungserbringer fordern deshalb, dass sie für diesen Mehraufwand entschädigt werden.
Im Rahmen einer späteren Evaluation soll überprüft werden, ob eine Ausweitung der Pflicht auf die Ärzteschaft sinnvoll ist. Bei der Ausarbeitung der Vorlage soll zudem abgeklärt werden, ob die Einzelabgabe auch für andere Arzneimittelgruppen als Antibiotika vorzusehen ist.