Dies, um für importierte Personenwagen mit zu hohen Abgaswerten die CO2-Sanktionen umgehen zu können. Die Rechtsvertreterin des Bundesamtes für Strassen kritisierte zum Prozessauftakt, dass die Hauptverhandlung vor einem Einzelrichter stattfindet, nicht vor einem Spruchkörper mit drei Richtern. Dadurch werde a priori festgelegt, dass die mögliche Freiheitsstrafe nicht mehr als zwei Jahre betragen könne. Zudem wehrte sie sich gegen Anträge der Verteidigung, das Astra nicht als Privatklägerschaft zuzulassen.

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Der Beamte erhielt für seine falschen Bescheinigungen 2000 Franken monatlich in bar sowie ein Auto als Geschenk. Dem Bund entgingen durch die Falschdeklarationen laut Anklage rund 9 Millionen Franken.