Der Bericht der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) zum Erpressungsfall um Gesundheitsminister Alain Berset ist kurz und bündig. Auf wenigen Seiten entlastet er die Bundesanwaltschaft und damit auch Berset, wie mehrere Quellen bestätigen. Dies berichtet die «Sonntagszeitung» in ihrer aktuellen Ausgabe.

Demnach haben Strafermittler nach dem Erpressungsversuch korrekt gehandelt. Damit steht fest, dass sich der Gesundheitsminister bei den Ermittlungen nicht hat privilegieren lassen.

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Die für die Bundesanwaltschaft zuständigen Mitglieder der ständerätlichen Geschäftsprüfungskommission werden sich laut «Sonntagszeitung» am Mittwoch mit dem Bericht befassen. 

Die AB-BA hatte die Untersuchung eingeleitet, als bekannt geworden war, dass die Bundesanwaltschaft eine Frau verurteilt hatte, mit der Berset 2012 eine Affäre gehabt haben soll. Die Frau hatte versucht, den Gesundheitsminister zu erpressen. Die Geschichte wurde im vergangenen Dezember durch einen Artikel der «Weltwoche» publik. (val)