Liegt die Regulierungsfolgenabschätzung vor, will der Bundesrat eine zweite Vernehmlassung durchführen, wie er am Mittwoch mitteilte. Dieser Wunsch kommt auch vom Parlament: Beide Räte haben je eine Motion angenommen, die eine erneute Vernehmlassung fordert.
Der Bundesrat gab sein Projekt Anfang 2025 in die Vernehmlassung. Es ging um eine «klare Definition für die Kategorien der Mitwirkungspflichten» der Anbieterinnen von Kommunikationsdiensten, beispielsweise bei Überwachungen im Rahmen eines Strafverfahrens.
Das betrifft vor allem klassische Telekommunikationsdienste, aber auch Dienstleister wie Messaging-, VoIP-, VPN-, Cloud- oder E-Mail-Dienste.
In der Vernehmlassung sprachen Grüne, SP, GLP, FDP und SVP von gefährdetem Datenschutz, einer Gefährdung des Innovationsstandorts Schweiz sowie von unverhältnismässigen Eingriffen des Staats. Der Schweizer Internetdienstleister Proton schrieb, die Vorschläge würden die staatliche Überwachung «massiv ausdehnen».
