Der direkte Gegenentwurf zur Initiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit (Versorgungsinitiative)» konzentriert sich auf vier Bereiche, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Erstens soll der Bund die Versorgungslage künftig zentral und aktiv überwachen. Zweitens soll er bei Bedarf Massnahmen ergreifen können, um Versorgungsstörungen vorzubeugen oder zu beheben.

Drittens soll der Bund insbesondere wirtschaftliche Anreize setzen, Beschaffungen tätigen, medizinische Güter selbst herstellen oder herstellen lassen können. Und viertens soll die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich gezielt verstärkt werden.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Diesen verfassungsmässigen Auftrag soll der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Einbezug der Wirtschaft umsetzen, wie es hiess. Die Vernehmlassung zum neuen Verfassungsartikel dauert bis am 10. Oktober. Der Verfassungsartikel müsste in letzter Instanz Volk und Ständen unterbreitet werden.