Der Bundesrat erlaubt wieder Versuche mit E-Voting. Beim eidgenössischen Urnengang am 18. Juni dürfen die Kantone Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau zum ersten Mal das neue E-Voting-System der Post einsetzen. Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden.

In den drei Kantonen darf allerdings lediglich ein kleiner Teil der Stimmberechtigten das Votum elektronisch abgeben. Insgesamt beantragten die Kantone die Zulassung von rund 65'000 Stimmberechtigten für den Urnengang vom 18. Juni. Das sind laut Bundeskanzlei rund 1,2 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten.

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Grundbewilligung erstmals bis Mitte 2025 gültig

In allen drei Kantonen können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer elektronisch abstimmen. Basel-Stadt lässt zudem im Inland lebende Menschen mit Behinderungen elektronisch abstimmen. In St. Gallen wiederum können sich Stimmberechtigte aus Gemeinden, die die E-Voting anbieten wollen, fürs elektronische Abstimmen anmelden.

Die Grundbewilligungen für die Kantone für eine beschränkte Zahl von Stimmberechtigten gelten bis und mit den Abstimmungen am 18. Mai 2025. Neben den Grundbewilligungen des Bundesrates benötigen die Kantone für jeden Urnengang eine Zulassung von der Bundeskanzlei.

E-Voting-Systeme waren 2019 zum letzten Mal eingesetzt worden. In jenem Jahr entschied der Bundesrat, die elektronische Stimmabgabe wegen Sicherheitsproblemen vorläufig nicht als ordentlichen Stimmkanal einzuführen. Die Post und der Kanton Genf zogen daraufhin ihre damaligen E-Voting-Systeme zurück.

(sda/rul)