Der Bundesrat diskutierte am Freitag über die Revision des CO2-Gesetzes für die Jahre nach 2030. Damit soll die im Klimaschutz-Gesetz verankerte Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 75 Prozent bis 2040 umgesetzt werden.

Geregelt wird im CO2-Gesetz der Treibhausgasausstoss, unter anderem für die Sektoren Gebäude, Verkehr, Industrie und Verkehr. Die Ziele erreichen will der Bundesrat mit einem neuen Emissionshandelssystem. Für jede Tonne CO2, die ein Unternehmen oder ein Sektor ausstossen, würden Rechte benötigt, deren Zahl jährlich gesenkt würde.

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Zusätzlich plant der Bundesrat rechtliche Vorgaben zur CO2-Entnahme und -Speicherung. Dem Umweltdepartement erteilte er den Auftrag, bis Ende Juni 2026 Vorlagen für dieses Rahmengesetz und das CO2-Gesetz auszuarbeiten.