Neu ist damit die telefonische Kaltakquise, also die Kontaktaufnahme mit einer Person, die noch nie beim Versicherer versichert war oder dies seit mehr als drei Jahren nicht mehr ist, untersagt. Die Regelung gilt für alle Versicherungen.
Mit der am Mittwoch verabschiedeten Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit erklärt der Bundesrat eine bestehende Branchenlösung für allgemeinverbindlich. Bisher war die Branchenvereinbarung nur für Versicherer verbindlich, die ihr beigetreten sind.
Neu gilt ausserdem, dass Vermittler bei einem Beratungsgespräch verpflichtet sind, ein Protokoll zu erstellen und es von der Kundschaft unterzeichnen zu lassen. Zudem wird die Entschädigung der Vermittlerinnen und Vermittler auf 70 Franken pro versicherte Person beschränkt.