Mehrere vom Bundesrat geplante Änderungen im Stromversorgungsgesetz waren als Nachfolgelösung für den 2026 auslaufenden Rettungsschirm gedacht. In erster Linie sollten die Eigentümer - also die Kantone und Gemeinden - in der Pflicht stehen.

Die neuen Vorgaben an systemkritische Energieversorgungsunternehmen zur Organisationsstruktur, Risikomanagement sowie Mindestanforderungen an Liquidität und Eigenkapital fielen in der Vernehmlassung aber durch. Deshalb hat der Bundesrat am Mittwoch das Energiedepartement beauftragt, die Vorlage bis Ende Jahr zu überarbeiten.

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Weil dadurch der nahtlose Übergang vom Rettungsschirms zu einer Nachfolgelösung nicht mehr möglich ist, soll gleichzeitig die Geltungsdauer des Rettungsschirms um fünf Jahre verlängert werden, wie es hiess.