Die Botschaft zur Revision des Epidemiengesetzes hat die Landesregierung am Mittwoch verabschiedet. Die Vorlage bringe Verbesserungen im Umgang mit Gesundheitskrisen, schrieb sie. Dabei denkt sie an Epidemien und Pandemien, aber auch an den Umgang mit der zunehmenden Zahl von Antibiotikaresistenzen. Nun ist das Parlament am Zug.
Laut dem Bundesrat wird mit der Reform insbesondere die Kompetenzverteilung auf allen staatlichen Ebenen geklärt. Die Covid-19-Pandemie habe gezeigt, dass Anpassungen erforderlich seien, um die Prävention und die Bewältigung künftiger Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit zu verbessern, hiess es.
Klarere Kompetenzverteilung
Angepasst werden soll unter anderem das Eskalationsmodell mit normaler, besonderer und ausserordentlicher Lage. In der normalen Lage soll der Bundesrat neu - bei besonderer Gefährdung - Massnahmen in öffentlichen Verkehrsmitteln anordnen können. Das kann zum Beispiel eine Maskentragpflicht sein.
Die besondere Lage soll die Landesregierung selbst nach Anhörung der Kantone und der zuständigen Parlamentskommissionen formal feststellen. Sie soll gleichzeitig die notwendigen Entscheide bezüglich Strategie und Organisation zur Bekämpfung der Gefährdung treffen. Die Kantone sollen hauptsächlich zuständig bleiben für das Anordnen von Einschränkungen im Krisenfall, beispielsweise Verbote von Veranstaltungen.
In der ausserordentlichen Lage - der dritten und höchsten Stufe - soll der Bundesrat per Notrecht Massnahmen anordnen können. Bund und Kantone sollen zudem verpflichtet werden, sich auf gesundheitliche Notlagen vorzubereiten, insbesondere mit Krisenplänen wie dem nationalen Pandemieplan.
Status quo bei Impf-Regeln
Die Vorlage sieht vor, dass die Kantone den niederschwelligen Zugang zu Impfungen erleichtern müssen, vor allem in Apotheken. Am Impfobligatorium ändert sich nichts. Eine Impfung ohne Zustimmung der betroffenen Person ist heute wie künftig nicht möglich.
Die Vorlage sieht weiter vor, dass der Bundesrat wichtige medizinische Güter selbst herstellen lassen kann, wenn die Kantone oder Private dazu nicht in der Lage sind. Dabei geht es unter anderem um Impfstoffe, Hygiene- und Atemschutzmasken, Spritzen und Schutzausrüstung. Der Bund soll auch bei künftigen Pandemien die Kosten für Impfstoffe, Tests und Arzneimittel übernehmen können.
Beeinträchtigen die Massnahmen den Umsatz von Unternehmen erheblich und droht eine schwere Rezession der Gesamtwirtschaft, so soll der Bundesrat rückzahlbare Liquiditätshilfen zur Unterstützung der Unternehmen vorsehen können.