Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier wird in den nächsten Jahren umfassend revidiert. Eine entsprechende Vorlage befindet sich derzeit in der Vernehmlassung.
Mit einer zeitlich befristeten Übergangsfinanzierung soll die Finanzierung der Stammgemeinschaften bis zum Inkrafttreten der umfassenden Gesetzesrevision sichergestellt werden. Damit soll die Verbreitung des E-Patientendossiers schon vor der grossen Reform vorangetrieben werden.
Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft am Mittwoch ans Parlament überwiesen. Demnach kann der Bund pro eröffnetes Dossier einen Betrag von maximal dreissig Franken sprechen. Die Kantone sollen sich aber in einem mindestens gleichen Umfang beteiligen müssen.