Konkret geht es darum, die Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (Isos) zu vereinfachen. Wie der Bundesrat am Freitag schrieb, sollen der Wohnungsbau und die dafür nötigen Verfahren in Kantonen und Gemeinden beschleunigt werden.
Der Bundesrat will weniger Isos-Verfahren, die eine qualifizierte Interessenabwägung erfordern. Für viele Projekte führe das zu kürzeren und einfacheren Verfahren, schreibt er. Und er will den Ermessensspielraum für Kantone und Gemeinden bei der Anwendung der Vorgaben festlegen und Erhaltungsziele offener formulieren.
Eine einfachere Regelung plant der Bundesrat auch für Solaranlagen in erhaltenswerten Städten und Dörfern, zugunsten der Energiewende. Eine Isos-Direktanwendung und damit ein aufwendigeres Verfahren soll für bestehende Bauten bleiben, aber für Neubauten nicht mehr nötig sein. Der Bundesrat will so auch Aufträge des Parlaments umsetzen.
1200 Siedlungen im Inventar
Kantone und Gemeinden müssen das Isos berücksichtigen, können aber im Rahmen von Interessenabwägungen davon abweichen. Betrifft ein Bauvorhaben eine Bundesaufgabe, müssen sie die Bestimmungen direkt anwenden. Der Fall ist das unter anderem bei Neueinzonungen, beim Errichten von Schutzbauten und wenn der Gewässerschutz tangiert ist.
Die neuen Regelungen wurden an einem Runden Tisch unter Leitung des Bundesamtes für Kultur (BAK) erarbeitet und sollen nun bis im Herbst 2026 umgesetzt werden. Drei Departemente sind daran beteiligt: die Departemente des Innern (EDI), für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation (Uvek) und für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).
Im Isos aufgeführt sind nach Angaben des BAK landesweit rund 1200 als wertvoll beurteilte Siedlungen. Steht ein Ort auf der Liste, bedeutet das keinen absoluten Schutz. Vielmehr soll das Inventar eine Entscheidgrundlage sein und dafür sorgen, dass Schweizer Baukultur erhalten bleibt.