Ein neuer Gesetzentwurf, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll, sieht vor, dass Umweltaussagen künftig belegt werden müssen. Werbung mit Begriffen wie «nachhaltig» soll nur zulässig sein, wenn dies durch überprüfbare Nachweise gestützt wird. Beziehen sich die Aussagen nur auf Teilaspekte eines Produkts, muss dies deutlich gemacht werden.

Werbeaussagen zu künftigen Umweltleistungen - etwa bis 2030 recyclingfähige Verpackungen - müssen mit einem öffentlich einsehbaren Plan unterlegt sein. Werbung mit dem Begriff «klimaneutral» soll nur erlaubt sein, wenn die Klimaneutralität durch die Produktion selbst erreicht wird - nicht über CO2-Zertifikate. Nachhaltigkeitssiegel sollen künftig staatlich festgelegt oder extern zertifiziert sein. Selbstzertifizierungen will Hubig verbieten.

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Zudem ist ein Werbeverbot für Produkte geplant, deren Haltbarkeit absichtlich begrenzt wurde. Händler sollen dafür mitverantwortlich sein. Wird ein Produkt als reparierbar beworben, muss dies belegbar sein.

Auch bei Online-Verträgen im Finanzbereich sollen manipulative Designs verboten werden. So dürfen etwa Zustimmungsbuttons nicht auffällig hervorgehoben oder Kündigungen erschwert werden. Die Länder und Verbände können bis zum 25. Juli Stellung nehmen.