Der deutsche Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat die Bundesregierung davor gewarnt, Unternehmen bei der Arbeitszeiterfassung neue Aufzeichnungspflichten aufzubürden.

«Die Stechuhr darf nicht in die Betriebe zurückkehren», sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) der Düsseldorfer «Rheinischen Post» (Montagsausgabe) mit Blick auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

«Der Gesetzgeber darf das Urteil nicht falsch interpretieren und den Betrieben nicht mehr Aufzeichnungspflichten auferlegen» sagte er. «Wie lange wir arbeiten, ist zum Beispiel die Sache der Sozialpartner. Warum kann das nicht auch für Aufzeichnungspflichten gelten, also für die Frage, wie wir das dokumentieren?», fragte Dulger.

Objektives, verlässliches und zugängliches System nötig

Deutschland brauche zudem eine Anpassung an die EU-Regeln: «Die Arbeitszeitrichtlinie gibt die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden als Grenze vor. Daher sollte die Frage, wie wir die 48 Stunden auf die Woche aufteilen, Sache der Betriebe und der Arbeitnehmer sein – und nicht durch starre Regeln vorgegeben werden», betonte der BDA-Chef.

Das Bundesarbeitsgericht hatte im September entschieden, dass in Deutschland für Arbeitgeber eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit der Beschäftigten besteht. Demnach müssen Arbeitgeber ein «objektives, verlässliches und zugängliches System» einführen, «mit dem die von Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann».

(sda/mth)