Wie die deutsche Nachrichtenagentur DPA aus EU-Kreisen erfuhr, unterbreitete der deutsche Botschafter bei der EU am Mittwoch bei Verhandlungen in Brüssel einen entsprechenden Vorschlag.

Demnach könnten sich Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern künftig beim Kauf von bestimmten Waren in der EU vertraglich verpflichten müssen, diese später nicht nach Russland zu exportieren. Zudem sollen die Importeure auch schriftlich versichern, diese Waren nur dann an andere Unternehmen weiterzuverkaufen, wenn diese ebenfalls eine «Nicht für Russland»-Klausel unterschreiben.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Gelten könnte eine solche Regel nach Angaben aus EU-Kreisen vor allem für den Export von Gütern, die sich nicht nur zivil, sondern auch militärisch nutzen lassen. Dazu zählen zum Beispiel Nachtsichtgeräte und Drohnen.

Elftes Paket an Sanktionen

Hintergrund des deutschen Vorschlags sind die derzeitigen Verhandlungen über ein elftes Paket mit Russland-Sanktionen. Mit ihm soll vor allem die Umgehung der bereits erlassenen Strafmassnahmen bekämpft werden. Die EU-Kommission hat dazu unter anderem vorgeschlagen, die rechtliche Möglichkeit zu schaffen, ausgewählte Exporte in bestimmte Drittstaaten wegen einer mutmasslichen Umgehung von Sanktionen einzuschränken. Aus den EU-Staaten selbst dürfen schon seit Monaten viele Produkte nicht mehr nach Russland geliefert werden.

Angst vor Vergeltungsmassnahmen

Nach Angaben von Diplomaten wird der Vorschlag der Kommission allerdings nicht von allen EU-Staaten uneingeschränkt positiv bewertet. Als Gefahr gilt demnach, dass manche Mitgliedstaaten wegen möglicher Vergeltungsmassnahmen am Ende nicht den Mut oder den Willen haben könnten, Länder wie China auf eine solche Liste zu setzen. In diesem Fall würde das Instrument nur dann helfen, wenn es schon durch seine blosse Existenz eine abschreckende Wirkung entfaltet. Das liegt daran, dass für die Listung jedes Landes und jedes Produktes die Zustimmung aller 27 EU-Staaten notwendig wäre.

Als Länder, über die Sanktionen gegen Russland umgangen werden, gelten neben China beispielsweise Kasachstan, Armenien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Der Türkei wurde zuletzt von EU-Experten bescheinigt, vergleichsweise entschlossen auf Hinweise zu Sanktionsumgehungen zu reagieren.

(sda/rul)