Dazu gehören auch Aussagen wie, dass die FIFA-Nachhaltigkeitsstrategie zur WM 2022 energieeffiziente Stadien oder emissionsarme Transportmittel beinhaltet habe. Auch, dass unvermeidbare Emissionen kompensiert worden seien, darf die FIFA nicht mehr behaupten. Damit gab das Landgericht Berlin einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.

Die Verbraucherzentrale hatte sich gegen entsprechende Aussagen auf der FIFA-Internetseite im Rahmen des Online-Ticketverkaufs für das Turnier vor drei Jahren im Wüstenstaat Katar gewendet. Das Landgericht urteilte, dass die Behauptungen von der FIFA nicht ausreichend erläutert worden seien. Aus Sicht des vzbv blieb völlig offen, in welchem Verhältnis Emissionen tatsächlich reduziert oder lediglich ausgeglichen werden sollten.

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vzbv-Vorständin: «Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht»

Es wäre Aufklärung nötig gewesen, ob und wie die Klimaneutralität durch Reduktion oder Kompensation erreicht werde, heisst es im Urteil. So bestehe die Gefahr, dass die angesprochenen Kundinnen und Kunden von einer viel grösseren Emissionsreduktion ausgingen, als tatsächlich geschehen.

Die FIFA darf diese Aussagen dem Urteil zufolge künftig auch nicht mehr rückwirkend über das Turnier in Katar treffen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

«Das Urteil zeigt: Die FIFA hat Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht», teilte vzbv-Vorständin Ramona Pop mit. «Wer Nachhaltigkeitsversprechen abgibt, muss sie auch nachvollziehbar belegen.»