In Bundesbern wird heftig darüber gestritten, wie verbindlich der Kaufpreis der 36 neuen Kampfjets des US-amerikanischen Herstellers Lockheed Martin ist.

Während die Finanzkontrolle hohe finanzielle Risiken sieht, verteidigt sich das zuständige Bundesamt vehement.

Laut dem am Freitag spontan publizierten, entklassifizierten Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) gibt es bei der Beschaffung der F-35-Jets «keine rechtliche Sicherheit für einen Festpreis im Sinne einer Pauschale nach schweizerischer Rechtsprechung».

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Eine Unsicherheit bestehe auch bei den Betriebs- und Wartungskosten über die gesamte Lebensdauer.

Die EFK empfiehlt dem Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) deshalb beispielsweise, «die finanziellen Risiken in die Risikodatenbank des Projekts aufzunehmen und Massnahmen zu ihrer Beherrschung festzulegen». Es bestehe Verbesserungspotenzial.

Betriebskosten sind bis 2040 offeriert

Armasuisse weist die Ausführungen und die daraus resultierende Empfehlung der EFK zum Festpreis jedoch entschieden zurück, wie es in einer gleichzeitig veröffentlichten Stellungnahme heisst.

Die USA und die Schweiz hätten sich schriftlich darauf geeinigt, dass die US-Regierung die F-35 beim Hersteller über einen Festpreisvertrag kaufe und diese der Schweiz zum selben Festpreis weiterverkaufe. Dieser Preis berücksichtige auch die US-amerikanische Inflation.

Auch punkto Betriebskosten verfüge die Schweiz über eine hohe Planungssicherheit. Die Betriebskosten seien bis ins Jahr 2040 «verbindlich offeriert».

Zudem zeige die über vierzigjährige Erfahrung der Armasuisse bei der Abwicklung von Rüstungsgeschäften, «dass es in keinem der vielen Verträge zu Kostenüberschreitungen gekommen ist».

Trotz der Empfehlung der EFK sieht die Armasuisse keine Veranlassung dafür, am aktuellen Kampfjet-Beschaffungsprogramm Änderungen vorzunehmen, wie sie weiter schreibt. Vielmehr seien die positiven Aspekte der Prüfung herauszuheben.

Beispielsweise schreibt die EFK im selben Bericht, «dass das Risikomanagement dieses Programms klar definiert wurde und angemessen umgesetzt wird».

EFK hat keine Finanzprüfung duchgeführt

Die Armasuisse lässt es jedoch nicht bei dieser Replik bleiben. Sie kritisiert die Finanzkontrolleure scharf für deren Bericht. «Letztlich gefährdet die EFK die Interessen der Eidgenossenschaft erheblich, wenn sie die klaren und ausdrücklich bestätigten vertraglichen Vereinbarungen mit den USA infrage stellt», heisst es etwa.

Die Empfehlungen der EFK basierten primär auf «abstrakten Überlegungen und Erfahrungen aus dem Ausland». Diese Zweifel - etwa an der Betriebskostenschätzung - seien nicht durch spezifische Befunde indiziert.

Die EFK hat keine Finanzprüfung der Kosten des F-35 durchgeführt. Sie hat sich auch nicht mit der Evaluationsphase der Bewerber befasst, die zur Wahl des US-amerikanischen Kampfjets führte. Damit befasst sich derzeit die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N).

 

(SDA/bsc)