Viele Finanzinstitute wendeten zu lockere Kriterien bei der Beurteilung des Kreditausfallsrisikos wie auch bezüglich des Immobilienbewertungsrisikos an, schreibt die Finma in einer Aufsichtsmitteilung.
So werde der Ermessungsspielraum bei der Vergabe von Hypothekarkrediten oft übermässig ausgereizt, heisst es in einer Mitteilung der Finma vom Donnerstag. Tendenziell legten die Institute etwa zu lockere Tragbarkeitskriterien in ihren bankinternen Richtlinien fest. Zudem würden sie oft einen hohen Anteil an Finanzierungen ausserhalb ihrer selbst festgelegten Tragbarkeitskriterien vergeben («Exception to policy»).
Auch bei der Immobilienbewertung werde der Spielraum oft zu stark ausgenutzt, so die Finma. Dazu gehöre die Anwendung tieferer Kapitalisierungssätze für die Bewertung von Renditeliegenschaften. Dabei stelle die von der Finma anerkannte Selbstregulierung der Branche einen «aufsichtsrechtlichen Mindeststandard» dar. Instituten sollten diesen in ihrer eigenen Risikopolitik wo nötig verschärfen.
Zuletzt beobachtet die Finma auch wichtige Reputationsrisiken im Kreditgeschäft. Sie empfiehlt den Banken, allfällige Reputationsrisiken bezüglich der Kreditnehmer «systematisch und für sachverständige Dritte nachvollziehbar» zu erfassen und zu begrenzen.
Nicht nur solle die Selbstregulierung von den Banken eingehalten werden, mahnt die Finma. Die Institute sollten daneben aber auch segmentspezifische, den Risiken entsprechende interne Vorgaben zur Belehnung und Amortisation festlegen. Zudem sollten sie die Belehnungsgrenzen für Renditeobjekte tiefer und die Amortisationsanforderungen höher festlegen.
Die Aufsichtsbehörde stützt sich bei ihren Empfehlungen auf eine Umfrage bei 27 Banken und 18 Versicherungsunternehmen zu den Kreditvergabekriterien im Jahr 2024 sowie auf sechs Vor-Ort-Kontrollen. Zudem habe sie bei 13 Banken Hypothekarstresstests durchgeführt.