Seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs hat sich die Gefahr eines Gasmangels in der Schweiz erhöht. Dazu kommen technische Probleme in vielen französischen Kernkraftwerken. Der Bundesrat ergriff daher verschiedene Massnahmen zur Verhinderung einer Energiemangellage auf Verordnungsstufe.

Die Wasserkraftreserve, die Schaffung von Reserve-Gaskraftwerken und gepoolten Notstromgruppen sowie Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen sollen auch mittel- und langfristig helfen, eine genügend grosse Stromreserve bereitzustellen, wie der Bundesrat schrieb. Sämtliche Kosten sollen auf alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher überwälzt werden.

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Der Bundesrat beschloss gleichzeitig, dass die Strombranche nicht zu einer gezielten Senkung der Nachfrage verpflichtet werden soll. Er setzt auf freiwillige Massnahmen.