Konkret sollen etwa Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten weiterhin ausgeschlossen sein. Neu entstehende Gletschervorfelder und alpine Schwemmebenen sollen hier eine Ausnahme bilden und somit grundsätzlich für eine Nutzung infrage kommen.

Der Ständerat hatte im vergangenen Herbst den Schutz von Biotopen und von Wasser- und Zugvogelreservaten aufweichen wollen - dies, bis die im Gesetz verankerten Ziele erreicht sind. Die kleine Kammer ist nun erneut am Zug. Heute sind neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Biotopen ausgeschlossen.

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Nationales Interesse

Gemäss weiteren Entscheiden des Nationalrats sollen die Kantone den Auftrag erhalten, neu nicht nur für Wasser- und Windkraft, sondern auch für Solaranlagen im nationalen Interesse geeignete Gebiete in ihrem Richtplan festzulegen. Dabei kann auf die Leistung von Schutz-, Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen verzichtet werden.

Dem Nationalrat zufolge sollen zudem auch Fotovoltaikanlagen, Windkraftwerke und Laufwasserkraftwerke ab einer bestimmten Grösse von nationalem Interesse sein. Falls die Ausbauziele nicht erreicht werden, soll der Bundesrat zusätzlich kleinen und weniger bedeutenden Anlagen ein nationales Interesse zuerkennen.