Er hat am Dienstag mit 101 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung eine Motion seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) gutgeheissen. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat.
Die Motion betrifft die Hauptstrassen H2 und H13 in den Kantonen Uri, Graubünden und Tessin. Anwohner und auch Zubringer sollen diese Strasse trotz Sperrungen für den Transitverkehr befahren dürfen. Die Mehrheit verwies auf einen Bericht des Bundesrates, in dem Sperrungen als wirksam gegen Ausweichverkehr genannt wurden.
Eine Minderheit um Benjamin Giezendanner (SVP/AG) zweifelte an der Umsetzbarkeit des Vorhabens. Er warnte zudem vor Präzedenzfällen und einer Ungleichbehandlung der Kantone. Denn auch an anderen Orten gebe es viel Verkehr und Staus. Der Bundesrat sprach sich gegen eine solche Ausnahmeregelung aus.
Mit einer zweiten Motion verlangt der Nationalrat Vorschriften, wonach Betreiber von Navigationssystemen angeordnete Strassensperrungen anzeigen müssen. Das soll verhindern, dass ortsunkundige Autofahrer auf Haupt- und Nebenstrassen ausweichen, was Dörfer belastet und Blaulicht-Fahrten verzögern könnte.
Der Bundesrat hielt eine solche Pflicht für unnötig. Sie sei ausserdem nur aufwendig durchsetzbar gegenüber ausländischen Betreibern von Navigationssystemen. Neben der Anzeige-Vorschrift bräuchte es auch eine Pflicht, Systeme regelmässig zu aktualisieren. Die Motion wurde mit 96 zu 93 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Vom Kanton Uri gewünschte Verkehrsmanagement-Massnahmen zur Entlastung vom Gotthard-Strassenverkehr lehnte der Nationalrat nach dem Ja zu den Motionen ab. Damit ist die Initiative vom Tisch. Unter anderem hatte Uri ein digitales Reservationssystem für Fahrten durch den Gotthard-Tunnel ins Spiel gebracht.