Mit 102 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschloss die grosse Kammer erneut, das Verbandsbeschwerderecht nicht abzuschaffen, sondern nur abzuschwächen. Konkret sollen Beschwerden nur dann zugelassen werden, wenn sie von drei berechtigten Organisationen gemeinsam eingereicht werden.

Der Ständerat will das Verbandsbeschwerderecht für die im Stromgesetz verankerten Wasserkraftprojekte jedoch ganz abschaffen. Dieser Entscheid fiel im Juni mit 25 zu 18 Stimmen. Die kleine Kammer ist nun erneut am Zug. Bleibt sie bei ihrem Entscheid, muss das Geschäft in die Einigungskonferenz.

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Energieminister Albert Rösti und mit ihm alle Fraktionssprecherinnen und -sprecher mit Ausnahme der SVP und der FDP riefen dazu auf, dem Kompromissvorschlag des Nationalrats zuzustimmen.