Der Nationalrat hatte am Mittwoch über insgesamt sieben Anträge zur Änderung des Kernenergiegesetzes zu befinden. Die von der SVP-Fraktion vorgebrachten Anträge waren vielseitig: So wurde etwa eine vereinfachte Bewilligung neuer AKWs an bereits bestehenden Standorten vorgeschlagen. Weiter stand die Forderung im Raum, den Bau von AKWs der dritten Generation zu ermöglichen.

Christian Wasserfallen (FDP/BE) verlangte zudem mit einem Einzelantrag die Aufhebung des heute absolut geltenden Verbots für den Bau neuer AKWs. Er stellte in seiner schriftlichen Begründung klar, dass die Streichung des Technologieverbots kein Freipass für künftige Atomkraftwerke sei. Am Ende müsse sowieso das Volk über neue Atomkraftwerke befinden.

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Alle Anträge scheiterten im Nationalrat deutlich. SP, Grüne, GLP stimmten jeweils geschlossen gegen die Aufweichung oder Streichung des AKW-Bauverbots. Auch die Mitte und die FDP stimmten grossmehrheitlich Nein. In der entscheidenden Abstimmung lautete das Stimmenverhältnis 131 Nein zu 59 Ja bei 2 Enthaltungen

"Weder nachhaltig noch umweltschonend"

"AKWs sind weder nachhaltig noch umweltschonend", sagte Kurt Egger (Grüne/TG). Deshalb wolle auch niemand investieren. Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG) hielt es für den "falschen Zeitpunkt", über das AKW-Moratorium zu diskutieren. Es gelte, die Energiewende durch den Zubau erneuerbarer Energiequellen zu schaffen, lautete der Tenor von Mitte-Links.

Die SVP bezeichnete es dagegen als unrealistisch, die Energielücke CO2-neutral ohne den Bau von neuen AKWs zu stopfen. "Wir müssen uns von der Märchenpolitik verabschieden", sagte Mike Egger (SVP/SG). Michael Graber (SVP/VS) verwies auf eine kürzlich publizierte repräsentative Umfrage, wonach die Forderung für den Bau neuer AKWs im Volk mehrheitsfähig sei.

Mit den Beschlüssen des Nationalrats bleibt es jedoch beim Status quo. Auch die Forderung der Ratslinken, die AKWs Beznau I und II im Jahr 2027, Gösgen im Jahr 2032 und Leibstadt im Jahr 2037 ausser Betrieb zu nehmen, wird nicht ins Kernenergiegesetz aufgenommen. Ein entsprechender Antrag scheiterte deutlich.

Raumplanerische Rahmenbedingungen

Schliesslich beschloss der Nationalrat im letzten Diskussionsblock zum Energie-Mantelerlass, im Raumplanungsgesetz die Voraussetzungen für den Bau von Solaranlagen auf freien Flächen ausserhalb der Bauzone zu regeln. Ausserhalb der Landwirtschaftszone sollen solche Anlagen in vorbelasteten oder wenig empfindlichen Gebieten als standortgebunden gelten, wenn sie mit verhältnismässigem Aufwand ans Stromnetz angeschlossen werden können.

Innerhalb der Landwirtschaftszone dürfen sie zudem die landwirtschaftlichen Interessen nicht oder nur geringfügig beeinträchtigen oder müssen landwirtschaftlichen Versuchs- und Forschungszwecken dienen. Windenergieanlagen von nationalem Interesse im Wald sollen als standortgebunden gelten, wenn bereits eine strassenmässige Groberschliessung besteht. Zudem soll es ermöglicht werden, grössere Parkplätzen (über 15 Plätze) in Bauzonen mit Solaranlagen zu überdachen.

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien mit 104 zu 54 Stimmen bei 33 Enthaltungen an. Die SVP war dagegen, die Grünen enthielten sich der Stimme. Die Vorlage geht nun zur Bereinigung der zahlreichen Differenzen zurück an den Ständerat.

(sda)