Der Anwalt der Beschwerdeführer wies darauf hin, dass der Bundesrat, die Finanzmarktaufsicht (Finma) und die Nationalbank beschwichtigende Erklärungen zur Lage der Grossbank abgegeben hätten. Das Eingreifen des Bundesrates habe die Situation verschärft.
Die Vertreterin des Bundes erinnerte daran, dass derjenige, der Aktien kaufe und verkaufe, auch die Risiken tragen müsse. Damit der Staat haftbar gemacht werden könne, müsse ein Beamter eine rechtswidrige Handlung begangen haben und Schaden entstanden sein. Die Voraussetzungen seien nicht erfüllt.
Nach diesen Plädoyers zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Die Sitzung wird zur Verlesung des Urteils wieder aufgenommen.
Die beiden Kläger fordern vom Bund 54'601 Franken plus Zinsen für den Wertverlust ihrer Credit-Suisse-Aktien.