Der Nationalrat befasst sich am Dienstag mit den Gesetzesbestimmungen zum bereits aktivierten Rettungsschirm für Stromunternehmen, die im turbulenten Markt in Liquididätsprobleme geraten. Die SVP will auf die Gesetzesvorlage nicht eintreten.

Dotiert sein soll der Rettungsschirm nach dem Willen des Bundesrates mit bis zu zehn Milliarden Franken, und darunter schlüpfen können systemkritische Stromunternehmen. Geraten sie wegen unvorhergesehenen Entwicklungen am Markt in finanzielle Bedrängnis, sollen sie den Bund um Darlehen ersuchen können.

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Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) verabschiedete die Vorlage mit 18 zu 7 Stimmen. Nicht auf die Bestimmungen zum Rettungsschirm eintreten will die SVP.

Rettungsschirm bereits aktiviert

Den Rettungsschirm hat der Bundesrat mit einer Notverordnung vor einer Woche allerdings bereits aktiviert, nachdem die Axpo um Hilfe ersucht hatte. Er stellte für den Konzern vier Milliarden Franken bereit. Genutzt hat die Axpo dieses Darlehen bisher nicht. Die Finanzdelegation der Räte hatte die Summe freigegeben.

Die Notverordnung gilt, bis die dringlichen Gesetzesgrundlagen für den Rettungsschirm in Kraft treten, die das Parlament zurzeit berät. Gelten sollen die Gesetzesgrundlagen bis Ende 2026.

Über den dringlichen Milliardenkredit im Zusammenhang mit dem aktivierten Rettungsschirm werden die Räte im Rahmen einer ausserordentlichen Session entscheiden, in der dritten Sessionswoche. 55 Nationalrätinnen und Nationalräte der SVP haben die ausserordentliche Session verlangt.

Der Ständerat sagte im Juni grundsätzlich Ja zum milliardenschweren Schirm. Er will aber im Gegensatz zum Bundesrat nicht nur die Axpo, die Alpiq und die BKW unter den Schirm nehmen, sondern auch kleinere Stromunternehmen, wenn diese systemrelevant sind. Die BKW will vom Schirm nichts wissen, wie sie zuletzt Anfang September bekräftigte.

Übergewinne Thema im Nationalrat

Die Mehrheit der Urek-N will, dass systemkritische Stromunternehmen Daten über Geschäfte, Finanzierung und Risikopositionierung nur soweit zur Verfügung stellen müssen, dass der Bund die Risiken im Zusammenhang mit einem Darlehen überwachen kann. Einen Anspruch auf Darlehen lehnt die Urek-N im Gegensatz zum Ständerat ab.

Weiter nahm der Ständerat eine Bestimmung in die Vorlage auf, die Wasserzinsen und Konzessionsabgaben unangetastet lässt, auch wenn Unternehmen von Kantonen und Gemeinden Darlehen beziehen. Die Nationalratskommission will diesen Passus wieder streichen.

Umstritten ist in der Kommission, ob ein Unternehmen nach einem Darlehen mit Kantonen und Gemeinden über die Stundung von kommunalen und kantonalen Abgaben sowie von Wasserrechtszinsen verhandeln muss. Die Mehrheit möchte wie der Bundesrat so verfahren, die Minderheit wie der Ständerat auf diese Bestimmung verzichten.

Auch das Thema Übergewinne kommt im Nationalrat aufs Tapet. Eine rot-grüne Minderheit will überdurchschnittliche Gewinne, die Unternehmen während der Laufzeit eines Darlehens erzielen, in den Zubau von erneuerbaren Energien investieren. Die Mehrheit aber will wie der Ständerat keine solche Vorgabe.

Strenge Auflagen

Überhaupt soll Geld nur fliessen, wenn ein Unternehmen alles Zumutbare unternommen hat, um seine Liquiditätsprobleme zu lösen und nicht überschuldet ist. Die Bedingungen für die Darlehen sind unattraktiv. Diese müssen marktgerecht verzinst werden, und wenn sie beansprucht werden, wird ein Risikozuschlag zwischen vier und acht Prozent fällig. Es gilt zudem ein Dividendenverbot.

Systemkritische Stromunternehmen müssen für den Rettungsschirm jedes Jahr eine Bereitstellungspauschale entrichten. Gemäss der Nationalratskommission sollen die Unternehmen unter dem Schirm die Pauschale nicht zu gleichen Teilen bezahlen, sondern ihre Anteile entsprechend der Kraftwerksleistung im Inland festlegen.

(SDA)