Zudem soll eine ausdrückliche Einwilligung der Kundinnen durch ein gesprochenes «Ja» einführt werden, so der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb). Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts stehe noch aus, teilte Postfinance am Donnerstag mit.

Postfinance halte die angeordneten Massnahmen für rechtlich unbegründet und unverhältnismässig - insbesondere, da dem Edöb bereits vor Erlass der Verfügung mitgeteilt worden sei, dass Anfang 2026 ein neues Verfahren eingeführt werde. Dabei erfolge die Einwilligung der Kunden durch ein gesprochenes «Ja». Das Stimmerkennungsverfahren sei rechtskonform. Das Vorgehen des Edöb sei nicht nachvollziehbar.

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Der Edöb hatte eine Sachverhaltsabklärung zur Stimmerkennung durchgeführt und diese mit der Verfügung abgeschlossen.