Der Ständerat hat sich am Donnerstag erneut mit der sogenannten Kita-Vorlage befasst. Sie ist indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)».
Wie der Nationalrat möchte nun auch die kleine Kammer nicht nur die Kantone und Gemeinden, sondern auch den Bund in die Pflicht nehmen. Für die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen maximal 100 Millionen Franken an Bundesgeldern zur Verfügung stehen. Der Nationalrat will das Doppelte bereitstellen.
Differenzen bestehen beispielsweise auch noch bei der konkreten Ausgestaltung der Betreuungszulage für Eltern von Kindern mit Behinderungen. Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Wintersession erneut mit der Vorlage befassen.