Der Bund habe keine Kompetenzen im Bereich der Stromproduktion. Er solle lediglich den Transport und die Lieferung von elektrischer Energie regeln, teilte das BJ auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Die «NZZ am Sonntag» hatte zuerst darüber berichtet. Die Beschaffung von Elektrizität als Massnahme zur Sicherung der Stromversorgung sei zwar möglich, der Bund könne aber weder selber Stromproduktionsanlagen betreiben, noch den Bau neuer Produktionsanlagen ausschreiben oder in Auftrag geben.

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Eine Bundesregelung zur Finanzierung von neuen Kraftwerken und deren Rückbau nach der Teilnahme an der Stromreserve sei daher nicht möglich. Der Entwurf des Bundes sehe vor, dass die gesamten Investitionskosten für die Reservekraftwerke entschädigt würden, hiess es weiter. Das dafür vorgesehene Netznutzungsentgelt umfasse aber nur Kosten für Leistungen, die mit dem Betrieb der Netze zusammenhängen würden.

Das Bundesamt für Energie (BFE) teilt diese Einschätzung nicht. Die Reservekraftwerke könnten über das Netznutzungsentgelt finanziert werden, hiess es hier auf Anfrage. Die Reservekraftwerke stellten die Stabilität des Stromnetzes in ausserordentlichen Situationen sicher und seien daher Teil der Netzinfrastruktur.

Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid, die Teil der Netzinfrastruktur ist, werde auch über Netznutzungsentgelt finanziert, so das BFE. Der Bund betrachtet die Reservekraftwerke als besondere Art solcher Regelenergie.

Um verschiedene bestehende Massnahmen zur Verhinderung einer Energiemangellage gesetzlich zu verankern und die Winterstromproduktion gezielt zu fördern, hat der Bundesrat eine Botschaft zu entsprechenden Anpassungen im Stromversorgungs-, Energie- und CO2-Gesetz verabschiedet.

Aktuell verfügt die Schweiz über Notkraftwerke in Birr AG, Monthey VS und Cornaux NE.