Zur Diskussion steht nicht allein die Finanzierung der 13. AHV-Rente, sondern auch die Abschaffung der Heiratsstrafe bei der AHV. Denn die zuständige Kommission des Ständerats beantragt für beides mehr Mehrwertsteuer und auch höhere Lohnbeiträge.
Der Bundesrat will für die Finanzierung des «Dreizehnten» bei der AHV die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte erhöhen, aber nicht die Lohnbeiträge. Die zusätzliche AHV-Rente wird 2026 das erste Mal ausbezahlt und kostet Milliarden.
2030 dürften die Kosten laut Schätzung des Bundesrats wegen der steigenden Zahl von Pensionierten auf etwa 4,6 Milliarden Franken steigen. Die 13. AHV-Rente wurde am 3. März 2024 an der Urne gutgeheissen. Über die Mitte-Initiative für die Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe hat das Parlament noch nicht entschieden.