Auf Antrag ihrer vorberatenden Kommission beschloss die kleine Kammer, die Zahl der Beratenden stark einzuschränken, für die künftig Sorgfaltspflichten gelten. Namentlich sind Personen und Unternehmen für ihre Tätigkeit als Revisionsstelle vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Auch die Tätigkeit von Amtsnotariaten wird ausgeklammert.

Für das weitergehende Konzept des Bundesrats stimmte im Ständerat nur die Ratslinke. Finanzministerin Karin Keller-Sutter attestierte der Mehrheit, einen Schritt in die richtige Richtung zu machen, machte aber deutlich, dass dieser den internationalen Standards nicht genügen dürfte. So sei absehbar, dass der Bundesrat bald wieder weitere Änderungen anregen werde. «Dann sehen wir uns einfach wieder.»

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Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.