Schweizer Unternehmen sollen im Fall eines Strommangels ihre Angestellten einfacher in der Nacht und am Sonntag einsetzen können. Dies um Strom zu sparen und die Arbeit dann zu erledigen, wenn genügend Elektrizität vorhanden ist. Das will der Ständerat.

Mit 22 zu 11 Stimmen bei 9 Enthaltungen hat die kleine Kammer am Dienstag eine Motion der Mitte-Vertreterin Andrea Gmür-Schönenberger mit dieser Forderung angenommen.

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Die Luzerner Ständerätin will eine zeitlich befristete Anpassung des Arbeitsgesetzes. Dies im Sinn, dass eine Energiemangellage als «dringendes Bedürfnis für Nacht- oder Sonntagsarbeit» definiert wird. Während einer Energiemangellage könne es für Unternehmen nötig sein, die Arbeiten dann zu erledigen, wenn sonst kein grosser Energieverbrauch vorhanden ist, sagt Gmür-Schönenberger.

Der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus. Das Arbeitsgesetz gebe den Betrieben bereits heute einen grossen Spielraum in diesem Bereich. Im Ständerat lautete der Tenor der Mehrheit aber, es brauche diese Flexibilisierung angesichts des drohenden Strommangels.

(sda/mth)