Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 25 zu 18 Stimmen. Der Nationalrat will weniger weit gehen: Er möchte Beschwerden zulassen, wenn sie von drei berechtigten Organisationen gemeinsam eingereicht werden.

Näher kommen sich die Räte dafür in einem anderen Punkt, den Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen. Das Gesetz verlangt bei Wasserkraftprojekten solche Massnahmen, um die unvermeidbaren ökologischen Auswirkungen zu kompensieren.

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Mit 23 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung kam ein Einzelantrag von Ständerätin Heidi Z'graggen (Mitte/UR) durch. Demnach sollen die Ersatzmassnahmen auch künftig direkt und nicht mit finanziellen Abgeltungen erbracht werden müssen. Bei den Ausgleichsmassnahmen hingegen soll auch eine monetäre Abgeltung zulässig sein.

Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.