Mit 9 zu 3 Stimmen entschied die WBK-S, eine Motion von SVP-Nationalrat Martin Haab (ZH) entsprechend abzuändern, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. In den Augen der Mehrheit bedeutet ein Einfuhrverbot für Stopfleber ein Konsumverbot. Denn gleichwertige Alternativen gäbe es nicht.

Wie der Bundesrat ist auch die WBK-S der Auffassung, dass ein Verbot in Konflikt mit internationalen handelsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz treten würde. Die Kommissionsmehrheit bevorzugt deshalb eine Kennzeichnung. Die Minderheit der WBK-S plädiert für ein Verbot.

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In der Schweiz werden derzeit Unterschriften gesammelt für eine Volksinitiative für ein Stopfleber-Importverbot. Hinter dem Begehren steht die Organisation Alliance Animale Suisse. In der Schweiz ist das "Stopfen" von Vögeln verboten. Nach Angaben der Alliance Animale Suisse importiert die Schweiz jährlich 200'000 Kilogramm Stopfleber.

Gegen Deklarationspflicht für Reptilienleder

Für Reptilienleder lehnt die Mehrheit der WBK-S eine Deklarationspflicht ab. Entsprechend beantragt sie ein Nein zu einer Motion von Nationalrätin Martina Munz (SP/SH). Die meisten importierten Reptilienlederwaren entsprächen den international anerkannten Tötungsstandards bereits, macht die Mehrheit geltend.

Die Kommissionsminderheit will die Motion annehmen. Sie ist der Ansicht, dass eine freiwillige Deklaration nicht genügt. Die Kommission beschloss ihren Antrag auf Ablehnung mit 8 zu 3 Stimmen.

Auch die von Nationalrätin Meret Schneider (Grüne/ZH) mit einer weiteren Motion verlangte Deklarationspflicht von affenquälerischen Kokosprodukten lehnt die Mehrheit der Ständeratskommission ab, mit 8 zu 4 Stimmen. Die Mehrheit hält eine glaubwürdige Umsetzung einer Deklarationspflicht kaum für möglich, wie es in der Mitteilung hiess.

Bei Produkten, die Bestandteile von Kokosnüssen enthielten, sei eine Rückverfolgbarkeit kaum zu gewährleisten. Auch wäre ein Kontrollapparat im Ausland nötig. Die Minderheit möchte die Motion annehmen.