Mit den neuen Vorgaben für systemrelevante Stromversorgungsunternehmen sollen die volkswirtschaftlichen Risiken eingegrenzt werden, die von diesen Unternehmen ausgehen, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Er will mit einer Änderung des Stromversorgungsgesetzes die Anforderungen an solche Firmen erweitern.

In erster Linie sind die Unternehmen beziehungsweise deren Eigentümer - also die Kantone und Gemeinden - in der Pflicht. Der Bundesrat soll Mindestanforderungen an die Liquidität und das Eigenkapital festlegen können, falls sich die von den Unternehmen getroffenen Massnahmen als unzureichend erweisen sollten.

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Betroffen von den vom Parlament gewünschten Massnahmen wären acht Unternehmen, darunter Axpo, Alpiq und BKW.