Das Ja kommt nicht überraschend. Die letzten Umfragen zeigten eine Mehrheit für die Verfassungsänderung. Die SP und die Entwicklungshilfe-Organisation Alliance Sud bekämpften die Vorlage. Die Grünen beschlossen Stimmfreigabe.

Im Zentrum der OECD/G20-Steuerreform steht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro im Jahr. Das trifft rund ein Prozent der in der Schweiz tätigen Unternehmen. Konzerne, deren Gewinn heute in den Kantonen tiefer besteuert wird, sollen eine Ergänzungssteuer abliefern.

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Dafür braucht es in der Schweiz eine Verfassungsänderung, die Volk und Stände genehmigen müssen. Gestützt darauf will der Bundesrat die Mindestbesteuerung ab 2024 zunächst mit einer Verordnung und danach mit einem Gesetz umsetzen.

Einnahmen mehrheitlich an Kantone

Der Bund schätzt die Mehreinnahmen im ersten Jahr nach der Umsetzung auf rund 1 bis 2,5 Milliarden Franken. Wie es danach weitergeht, hängt von der Reaktion der multinationalen Unternehmen auf die steuerlich weniger attraktive Schweiz ab.

Was die Ergänzungssteuer einbringt, geht zu 75 Prozent an die Kantone und zu 25 Prozent an den Bund. Die Kantone können selbst entscheiden, wie sie die Mittel einsetzen wollen, müssen aber Städte und Gemeinden angemessen berücksichtigen.

Hinter die Vorlage stellten sich Bundesrat, die Mehrheit des Parlaments, die Wirtschaftsverbände, die Kantone und auch die Städte und die Gemeinden. Die Vorlage schaffe stabile Rahmenbedingungen und sichere dem Land Steuereinnahmen und Arbeitsplätze, lautete ihr Tenor.

Die SP lehnte die OECD-Mindeststeuer-Vorlage ab. Die Mehrheit ihrer Delegierten vertrat die Auffassung, dass die Reform hauptsächlich den finanzstarken Kantonen zugutekäme und die Ungleichheit unter den Kantonen so verstärkt würde.