Dennoch bleiben die Schweiz und die Schweizerische Nationalbank (SNB) unter Beobachtung.

Die Schweiz erfülle nur noch zwei der drei Kriterien, die für eine Einstufung als Währungsmanipulatorin notwendig seien, teilte das Finanzministerium am Freitag mit. Dieses beobachtet Schwellenwerte für Handelsüberschüsse, Leistungsbilanz und Deviseninterventionen.

Das Treasury wird aber noch mindestens ein weiteres Jahr lang eine eingehende Analyse der Schweizer Praktiken durchführen. Erwartet wird, dass die Schweiz alle drei Kriterien des Gesetzes in zwei aufeinanderfolgenden Berichten nicht mehr erfüllt. Auf der "Überwachungsliste" des Finanzministeriums befinden sich zwölf Volkswirtschaften.

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Gleichzeitig würden die in diesem Jahr begonnenen Konsultationen mit der Schweiz weitergeführt.

Die Trump-Regierung hatte unter anderem die Schweiz Ende 2020 als Währungsmanipulator eingestuft und dafür die Fremdwährungskäufe der SNB ins Feld geführt. Vietnam und Taiwan würden weiterhin alle drei Kriterien erfüllen, so das Finanzministerium. Die beiden Länder werden aber ebenfalls nicht als Manipulatoren eingestuft.

EFD: Keine Währungsmanipulation

Die SNB hat den jüngsten Bericht des US-Treasury zur Kenntnis genommen, wie sie auf Anfrage von AWP mitteilte. Die Notenbank stehe - zusammen mit den Schweizer Behörden - weiterhin in Kontakt mit den US-Behörden. Ziel sei es, die wirtschaftliche Lage und die Geldpolitik der Schweiz zu erläutern.

Man begrüsse diese fortlaufenden Diskussionen, betonte die SNB. Denn die Schweiz und die USA seien wichtige wirtschaftliche Partner.

Deutlicher wird das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD): Die Schweiz betreibe keine Manipulation des Schweizer Frankens, betonte das Amt in einer Stellungnahme gegenüber AWP. Denn sie versuche weder Anpassungen in der Zahlungsbilanz zu verhindern, noch ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile für die Schweizer Wirtschaft zu erlangen.

Die Devisenmarktinterventionen sind laut EFD für die Schweizer Geldpolitik notwendig, um angemessene monetäre Bedingungen und dadurch Preisstabilität zu gewährleisten. Die Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit der SNB bei der Erfüllung ihres Mandats bleibe unangetastet.