Nachgewiesen wurde der Vogelgrippevirus am 4. November bei einer Graugans, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen am Donnerstag auf seiner Webseite schreibt.
Um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern, hat das BLV am Donnerstag eine neue Verordnung erlassen. Demnach werden Beobachtungsgebiete erlassen. Diese umfassen aktuell in einem drei Kilometer breiten Streifen die Ufer von Bielersee, Murtensee und Neuenburgersee. In diesen Gebieten gelten besondere Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen. Alle Geflügelhalter mit 50 oder mehr Tieren müssen sicherstellen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln haben.
Die Bevölkerung wird zudem gebeten, tote und kranke Wildvögel nicht zu berühren.
