Das neue Energiegesetz schreibt vor, dass Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch Alternativen ersetzt werden müssen, also etwa durch Fernwärme, eine Wärmepumpe oder den Anschluss an einen Wärmeverbund mit Holzschnitzeln. Auch Biogas wäre zulässig.

Mit dem neuen Gesetz erhöht der Kanton zudem seine Fördermittel, von 8 auf 15 Millionen Franken. Zusammen mit den Bundesgeldern stehen künftig rund 65 Millionen Franken pro Jahr für klimaschonende Heizungen zur Verfügung, das sind 20 Millionen mehr als heute.

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Noch 120'000 Öl- und Gasheizungen in Betrieb

Aktuell wird im Kanton Zürich noch immer jede zweite alte Öl- oder Gasheizung mit einer neuen Öl- oder Gasheizung ersetzt. Die rund 120'000 fossil betriebenen Heizungen, die aktuell noch in Betrieb sind, verursachen zusammen 40 Prozent der Zürcher CO2-Emissionen.

Für das Energiegesetz waren alle Parteien bis auf SVP und EDU. Diese argumentierten, dass die Regelung weit übers Ziel hinausschiesse und zu Mietzinserhöhungen führe. Zusammen mit dem Hauseigentümerverband forderten sie vergeblich "Eigenverantwortung statt Zwang".

Mieterverband befürchtet Folgen für Mieter

Eine Stimmfreigabe beschloss überraschenderweise der Mieterverband. Er befürchtet, dass viele Vermieter den Heizungsersatz als Vorwand nutzen, um die Mieterinnen und Mieter auf die Strasse zu stellen und die Häuser komplett zu sanieren. Der Mieterverband fordert nun zusätzlichen Mieterschutz, etwa dass die Fördergelder nur ausgezahlt werden, wenn Vermieter keine Kündigungen aussprechen.

Andere Kantone sind beim Heizungsersatz schon einiges weiter als Zürich. Rund die Hälfte der Kantone kennt bereits ähnliche Vorschriften. Während in Zürich wie erwähnt noch 50 Prozent der alten Heizungen wieder mit Öl- oder Gasheizungen ersetzt werden, sind es in Basel-Stadt mittlerweile nur noch 10 Prozent, in Freiburg sind es sogar nur noch 3 Prozent.