Der Klageschrift zufolge wirft der deutsche Konzern Paris Hilton Vertragsbruch und Verletzung der Sorgfaltspflicht vor. Hilton soll demnach trotz wiederholter Aufforderung geliehenen, dann gestohlenen und schliesslich wieder aufgetauchten Schmuck nicht zurückgegeben haben.

Die Allianz hatte bereits den Schaden des bei ihr versicherten Juweliers Damiani beglichen, der Hilton den Schmuck geliehen hatte. Eine Sprecherin Hiltons sagte, die am Mittwoch eingereichte Klage sei haltlos. Der gestohlene Schmuck sei nicht wieder aufgetaucht.

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Der Klageschrift zufolge lieh sich Hilton im Jahr 2007 den Schmuck von Damiani. Sie sicherte dem Juwelier aus Manhattan zu, den Schmuck in einem Tresor aufzubewahren, wenn sie ihn nicht trägt.

Ende 2008 wurde der Leih-Schmuck mit anderen Juwelierwaren im Wert von 2,7 Millionen Dollar aus Hiltons Anwesen in Los Angeles gestohlen, als Hilton auf einer Party in Hollywood weilte. Der Allianz zufolge befand sich der Schmuck zum Zeitpunkt des Einbruchs in einem einfachen Schrank in Hiltons nicht abgeschlossenen Haus.

Die Polizei von Los Angeles fand demnach das Diebesgut und gab es Hilton zurück - nachdem die Allianz bereits Damiani den Schaden ersetzt hatte.

Die Allianz versuchte nach eigenen Angaben vergeblich, telefonisch und per E-Mail mit Hilton und zwei nach ihr benannten und von ihr kontrollierten Unternehmen Kontakt aufzunehmen, um eine Rückgabe des Schmucks zu erreichen.

(cms/rcv/sda)